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  • · Nachricht · Corona-Wirtschaftshilfen

    Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.9.24

    | Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es nicht geben. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Pressemitteilung der BStBK vom 14.3.24
    Quelle: ID 49977153

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